Als systemrelevante Einrichtung haben wir auch während des Lockdowns weiterhin normal für Sie geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 03.04.2022 die Maskenpflicht für PatientInnen und BesucherInnen entfällt.
Unsere Mitarbeiter tragen weiterhin FFP2- bzw. OP-Masken.
Unsere Bitte an Sie: Machen Sie das, womit Sie sich gut fühlen und entscheiden selbst wann und ob Sie eine Maske tragen wollen!
Außerdem gilt für gesundheitsbezogene Dienstleistungen KEINE Nachweispflicht.
D.h. Sie können Ihre Termine wie gewohnt wahrnehmen bzw. vereinbaren und benötigen hierfür KEINEN Impf-, Genesenennachweis oder negativen Antigen-Schnelltest/PCR-Test.