bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 03.04.2022 die Maskenpflicht für PatientInnen und BesucherInnen entfällt.
Unsere Mitarbeiter tragen weiterhin FFP2- bzw. OP-Masken.
Unsere Bitte an Sie: Machen Sie das, womit Sie sich gut fühlen und entscheiden selbst wann und ob Sie eine Maske tragen wollen!
Außerdem gilt für gesundheitsbezogene Dienstleistungen KEINE Nachweispflicht.
D.h. Sie können Ihre Termine wie gewohnt wahrnehmen bzw. vereinbaren und benötigen hierfür KEINEN Impf-, Genesenennachweis oder negativen Antigen-Schnelltest/PCR-Test.
Wir bleiben für Sie da und freuen uns, Sie weiterhin auf dem Weg zu besserer Gesundheit unterstützen zu dürfen.
Unser Hygienekonzept liegt deutlich über den empfohlenen Maßnahmen des Robert-Koch-Institutes, denn Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter liegt uns wie immer am Herzen!
Unsere Maßnahmen zu Ihrem Schutz
Händedesinfektion bei Eintritt
Temperaturmessungen möglich
Desinfektionsstationen in allen Bereichen
Optimales Lüften in allen Therapieräumen
Raumluftfiltergeräte im Trainings- und Wartebereich
Deutliche Begrenzung der Personenanzahl auf der Trainingsfläche
Flächendesinfektion nach jedem Patienten / jeder Patientin